Zulassung von EURO VI und NRE Motoren für Binnenschiffe

Montag, 5. November 2018 - 9:30

VBW und VSM begrüßen Initiative des BMVI

zur Zulassung von EURO VI und NRE Motoren für Binnenschiffe

Der Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. (VBW) und der Verband für Schiffbau und  Meerestechnik e.V. (VSM) begrüßen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, eine nationale Übergangslösung auf den Weg zu bringen, die eine pragmatische Zulassung von EURO VI Lkw Motoren und NRE Industriemotoren für Binnenschiffe ermöglicht.

Damit wird zumindest teilweise das durch die NRMM-Verordnung der EU verursachte Problem gelöst, dass es aktuell keine zugelassenen reinen Binnenschiffsmotoren auf dem Markt gibt.

Inzwischen konnten Werften kaum noch Neubauaufträge annehmen, weil sie keinen Motorenhersteller fanden, der ihnen NRMM-Dieselmotoren anbot.

Auch in der Binnenschifffahrtsbranche herrscht deswegen große Verunsicherung, da die NRMM-Regeln bereits ab 2019 für Motoren <300Kw und ab 2020 für Motoren >300KW gelten.

Notwendig geworden ist diese nationale Übergangslösung, da noch nicht absehbar ist, wann die europäischen Standardisierungsprozesse im Rahmen von CESNI zur Entwicklung  entsprechende technischer Regelungen für die Nutzung von EURO-VI- und NRE-Motoren in der Binnenschifffahrt abgeschlossen sein werden. Da es auch in den Niederlanden Anstrengungen zur Einführung einer nationalen Übergangslösung gab, haben VBM und VSM seit Monaten dafür plädiert, dass das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den Niederlanden zu einer abgestimmten zwischenstaatlichen Regelung kommt.

Da sich die Europäische Kommission entschieden hat, international einzigartige Grenzwerte für den kleinen Markt der Binnenschiffsmotoren einzuführen, ist zu erwarten, dass die Kosten für reine Binnenschiffsmotoren stark ansteigen. Ursächlich hierfür sind vor allem, die Kosten der aufwändigen Zulassungsverfahren, die auf jeden einzelnen verkauften Motor umgelegt werden müssen. Erwartungsgemäß haben sich viele Motorenhersteller dagegen entschieden, keine Motoren <800KW Leistung nach NRMM zuzulassen und anzubieten. Auf dieses Dilemma haben die nationalen und europäischen Verbände der Hersteller und der Binnenschifffahrt bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

„Wir freuen uns, dass das BMVI die Impulse von VBW und VSM mit der nun vorliegenden Regelung aufgegriffen hat. Die Zulassung von Lkw- und Industriemotoren wird nicht das gesamte NRMM Problem lösen, doch der vom BMVI zur Verbändeanhörung verschickte Entwurf einer Verordnung ist ein wichtiger Baustein, einen Teil der Binnenschiffe mit neuen umweltfreundlichen Dieselmotoren versorgen zu können", so Ragnar Schwefel, Leiter des Berliner Büros des VSM.

Marcel Lohbeck, Geschäftsführer des VBW erklärt: „Laut unseren Informationen gibt es das Interesse weiterer europäischer Staaten, die Übergangsregelung ebenfalls zu übernehmen. Das wäre ein starkes Signal Richtung CESNI. Wir unterstützen ein solches Vorgehen ausdrücklich.“