Aktuelle Informationen, komplexe Förderkriterien, knappe Fristen

Donnerstag, 14. Dezember 2017 - 16:45

Der VSM Workshop zum LNG Förderprogramm

des BMVI bot einen Tag nach der Bekanntgabe des ersten Förderaufrufs Gelegenheit zum Austausch über die Details der Antragsstellung.

Hamburg 14.12.2017: Mit der LNG-Förderrichtlinie („Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff) vom 17. August 2017 will das BMVI Investitionen in die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen mit einem LNG-Schiffsantrieb fördern. Am 13.12. erfolgte nun die Veröffentlichung des ersten Förderaufrufs, der mit dem 28.03. 2018 eine anspruchsvolle Frist für die Einreichung der Vorschläge setzt.

Nun liegen erstmals alle Details des Förderprogramms vor. Der heutige VSM Workshop zum Thema bot also ohne Zeitverzug Gelegenheit, sich über die Details der Antragstellung und der Förderbedingungen zu informieren

Silke Rittgerott, Leiterin Referat G20 Energie und Klimaschutz beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und Dr. Ing. Christopher Stanik, Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie bei der NOW GmbH erläuterten detailliert alle Anforderungen und Bewertungskriterien des Förderprogramms und standen den Teilnehmern Rede und Antwort.

Der erste Aufruf zur Antragseinreichung definiert eine Vielzahl an Anforderungen und Bewertungskriterien, zu denen richtigerweise nachweisbare Emissionsminderungen in europäischen Gewässern sowie Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung in der maritimen Wirtschaft der EU gehören. Allerdings erscheinen die geforderten umfangreichen Nachweise zu den Senkungspotenzialen aller Emissionsarten sowie umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch nicht wirklich praxisgerecht und gehen teilweise über die schlanken Anforderungen der europäischen Rechtsgrundlagen hinaus.

Dr. Ralf Sören Marquardt, Geschäftsführer Verband für Schiffbau und Meerestechnik e. V. :

„Wir freuen uns, dass mit dem nun vorliegenden ersten Aufruf, der konkrete Einstieg in die Förderpraxis beginnen kann, auch wenn das Antrags- und Bewilligungsverfahren sehr aufwendig erscheint. Umso wichtiger ist die heute deutlich formulierte Bereitschaft des BMVI, die Antragsteller im Umgang mit der neuen Förderrichtlinie zu unterstützen und im engen Dialog mit der maritimen Wirtschaft die LNG-Förderung zielorientiert weiter zu entwickeln und zu optimieren.“

Weitere Informationen:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Eigentümer eines Schiffes sind oder einen Schiffsneubau planen, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Projekte können je nach Unternehmensgröße mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Die Anträge können bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.

 

Der Förderaufruf ist abrufbar unter: www.bmvi.de/lng-schifffahrt