VSM Akademie: Innovationsförderung - Grundlagen, Antragsverfahren, Verwendungsnachweis und ausgewählte Fragestellungen

Freitag, 8. Dezember 2017 - 16:30


Am 30. November 2017 fand in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Tagesseminar

„Innovationsförderung - Grundlagen, Antragsverfahren, Verwendungsnachweis und ausgewählte Fragestellungen“ statt.

Mit der Innovationsförderung existiert bereits seit 13 Jahren ein starkes, erfolgreiches Instrument zur nachhaltigen Unterstützung der Innovationsfähigkeit der deutschen Werften. Obwohl bereits von vielen intensiv genutzt, zögern insbesondere kleinere Werften, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

Herr Dr. Marquart, Geschäftsführer des VSM, begrüßte die 33 teilnehmenden Mitglieder und bot zunächst eine knappe Übersicht zur momentanen Marktlage der maritimen Industrie. Die aktuellen Herausforderungen der Schiffbaubranche betrachtend, sieht Herr Dr. Marquart gerade die Innovationsförderung als ein geeignetes Instrument die hiesige Industrie wettbewerbsfähig zu halten.

Im ersten Teil des Seminares führte Herr Schneider vom BMWi in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen sowie Änderungen im aktuellen Bundesanzeiger ein. Trotz der momentanen Unsicherheiten in der Regierungsbildung, sieht Herr Schneider das Förderprogramm weiterhin politisch nicht gefährdet.

Frau Knackstedt (BAFA) und Herr Krämer (BAFA) boten den Teilnehmern im Anschluss Informationen und Erläuterungen zur Innovationsförderung und präsentierten den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid. Ergänzt wurde dieser Vortrag durch Herrn Roskamp von der Meyer Werft, der seine Erfahrungen und seinen Umgang mit Anträgen zur Innovationsförderungen vorstellte.