Förderung der Modernisierung der Binnenschiffsflotte verbessert

Donnerstag, 13. August 2015 - 11:00

VSM setzt sich erfolgreich für Aufstockung des Programms ein

Hamburg August 2015: In den letzten achteinhalb Jahren gab es das Förderprogramm zur Nachrüstung von Binnenschiffen mit abgasärmeren Motoren. Es war bis 2014 mit 1,5 Mio. € dotiert und seit diesem Jahr mit 1,75 Mio. €. Leider waren die Förderbedingungen so unattraktiv, dass es im Bereich der frachttragenden Schifffahrt nur Mitnahmeeffekte geschaffen hat. Die anderen Förderungsmöglichkeiten, die über den Austausch des Hauptantriebs hinausgingen, wurden fast gar nicht in Anspruch genommen.

Nachdem die Koalition Ende 2013 verkündet hatte, das Programm attraktiver zu gestalten, hat sich der VSM gemeinsam mit dem Verband des Binnenschifffahrtsgewerbes (BDB) für eine Reform und eine finanzielle Aufstockung eingesetzt. Außerdemsollte das laufende Förderprogramm durch die Ausschöpfung des neuen EU Instruments der Gruppenfreistellung von den Fesseln der einschränkenden Regeln der deminimis-Beihilfe befreit und die Fördersätze sollten erhöht werden.

Seit Ende Juli 2015 ist es nun endlich amtlich. Wer seinem Schiff einen emissionsärmeren Motor beziehungsweise eine lärm- oder schadstoffmindernde Anlage verpassen will, wird künftig mehr Geld erhalten: Das BMVI hat den bisherigen Fördersatz von 30 Prozent angehoben. Die Zuwendung beträgt jetzt pauschal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für kleine und mittelgroße Unternehmen werden 20 beziehungsweise 10 Prozent mehr gewährt.

Durch den Wegfall der Einschränkungen der de minimis-Regeln wird das Programm auch für größere Reedereien attraktiver: Die Zuwendung aus der Motorenförderung kann nun mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden und zwar über die bisherige Höchstsumme von 200.000 € alle drei Jahre hinaus.

On Top kommt die regionale Förderung: Sie beträgt weitere fünf Prozent in den alten Bundesländern und zehn Prozent in den neuen Bundesländern. Zusammen ist somit eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich.

Der dadurch erhöhte Finanzbedarf soll durch eine weitere Erhöhung des Haushaltstitels abgedeckt werden. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bundestag im Herbst wird es ab 2016 zusätzliche 1,25 Mio. € für das Förderprogramm geben, sodass die gesamte Fördersumme nunmehr 3 Mio. € betragen soll. Die Förderperiode für das laufende, nun geänderte Programm wurde vom 31.12.2016 auf den 31.12.2018 verlängert.

Zusammen mit dem BDB sehen wir in der neuen Richtlinie über das „Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“einen wichtigen Schritt in Richtung einer effektiven und wirtschaftlich machbaren Flottenmodernisierung. Für den kleinen Markt der Binnenschiffsmotoren ist besonders wichtig, dass auch konventionelle, den aktuellen Grenzwerten entsprechende, Motoren ohne zusätzliche Abgasnachbehandlung weiterhin gefördert werden